| |
Die Privat-Piloten-Lizenz (PPL)
Die Abkürzung PPL steht für Privat-Piloten-Lizenz.
Sie ist quasi die Grundausbildung jedes Piloten. Für
Personen, die die Fliegerei als Hobby betreiben, ist diese
Lizenz meist ausreichend.
Bei einer Ausbildung nach JAR-FCL auf Motorflugzeugen erhalten
Sie die Berechtigung, Flugzeuge der Klasse SEP (class rating:
single engine piston) zu fliegen. Das bedeutet, dass Sie nach
einer Schulung (Vertrautmachung oder Differenzschulung) auf
dem jeweiligen Flugzeugtyp mit einem Fluglehrer die Flugzeugtypen
dieser Klasse fliegen dürfen. Zunächst sind das natürlich
alle Flugzeuge, die Sie während der Ausbildung alleine geflogen
sind.
Da in diesen Bereich auch kompliziertere Flugzeuge fallen,
gibt es keine allgemeine Regelung für die Dauer einer Vertrautmachung.
Aber aus Sicherheitsgründen sollten Sie ausgiebig mit Fluglehrer
üben. Merkmale wie Einziehfahrwerk, Druckkabine oder Verstellpropeller
müssen von einem Fluglehrer bestätigt werden.
Natürlich dürfen Sie Personen mitnehmen. Mit zwei Einschränkungen.
Bevor Sie jemanden mitnehmen, müssen Sie 3 Landungen innerhalb
der letzten 90 Tage auf dem jeweiligen Flugzeugtyp haben.
Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf alle Fälle erst einmal
ein paar Platzrunden (evtl. auch mit Fluglehrer) machen.
Die zweite Einschränkung ist, dass Sie kein Geld mit der Fliegerei
verdienen dürfen. Allerdings dürfen Sie Sich im Rahmen sogenannter
Selbstkostenflüge die Kosten Ihrer Mitflieger teilsweise ersetzen
lassen.
Geld verdienen dürfen Sie mit Ihrem Privatpilotenschein nur,
wenn Sie Gegenstände hinter einem Flugzeug schleppen (Bannerschlepp)
oder als Fluglehrer tätig sind.
Sie dürfen nur bei Tag und bei "guten" Wetterbedingungen fliegen.
In das Ausland bzw. im Ausland dürfen Sie mit Ihrer Lizenz
ebenfalls fliegen.
|
|