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Verlängerung des PPL (JAR-FCL und National)
Da sich mit der Einführung von JAR-FCL die Bedingungen
stark verändert haben, sind im Folgenden die wichtigsten
Punkte zusammengefasst. Inhaber eines PPL-A benötigen
für die Verlängerung ab dem 01.05.2003 die unten
aufgeführten Bedingungen. Auf Wunsch kann Ihre Lizenz
in eine FCL-Lizenz umgewandelt werden (Voraussetzung: CVFR).
Auf Grund der Besitzstandswahrung dürfen Sie mit Ihrem
"alten" PPL-A alles, was bisher bereits möglich
war (auch Flüge ins Ausland).
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Medical |
Lizenz |
Berechtigung |
| PPL
(N) |
Class
II
(gültig
für:
Alter < 30 » 5 Jahre
Alter < 50 » 2 Jahre
Alter > 50 » 1 Jahr) |
5
Jahre gültig |
gültig
wenn
- innerhalb
24 Monate 12 Flugstunden auf Flugzeug (SEP), Reisemotorsegler
(TMG) oder Ultraleicht
- 12
Starts und Landungen
- 1
Übungsflug (mind. 1 Stunde) mit Fluglehrer je
Klassenberechtigung (SEP, TMG, UL)
- ALTERNATIV:
ein Überprüfungsflug mit Prüfer auf
TMG oder SEP
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PPL
(FCL)
PPL
(ICAO) |
Class
II
(gültig
für:
Alter < 30 » 5 Jahre
Alter < 50 » 2 Jahre
Alter > 50 » 1 Jahr) |
5
Jahre gültig |
Gültigkeit:2
Jahre
- innerhalb
der letzten12 Monate 12 Flugstunden auf Flugzeug (SEP),
Reisemotorsegler (TMG) oder Ultraleicht
- 1
Übungsflug (mind. 1 Stunde) mit Fluglehrer je
Klassenberechtigung (SEP, TMG, UL)
- ALTERNATIV:
ein Überprüfungsflug mit Prüfer auf
TMG oder SEP in den letzten drei Monaten vor Verlängerung
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Mitzuführen sind immer folgende Dokumente: Flugschein,
Flugbuch, Medical (war bisher nicht nötig!), Lichtbildausweis
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